Meist zusammen mit der Ausbildung zum Berufspiloten CPL(H) absolviert, berechtigt die Lizenzerweiterung Nachtflug NIT(H) den Piloten zum Fliegen in der Nacht.

Die Tagnachtgrenze wird dabei von jedem Staat unterschiedlich geregelt. In der Schweiz gilt Nachtflug nach Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und vor Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Generell gilt in der Schweiz ein Flugverbot für nicht staatlich genutzte Kleinflugzeuge und Helikopter zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.