Lernflugausweis (LA)

Bis zu zwei Flugstunden können ohne Ausweis und ohne jegliche medizinischen Abklärung erfolgen. Für die weitere Ausbildung wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Lernausweis für Helikopterpiloten verlangt. Dieser berechtigt die weitere Schulung unter Aufsicht eines Fluglehrers.

Sobald das medizinische Tauglichkeitsattest vorliegt, kann der Lernflugausweis beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beantragt werden. Das dazu erforderliche Formular können Sie direkt bei uns anfordern oder unter www.aviation.admin.ch herunterladen.

Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis nach JAR-FCL (Fotokopie)
  • 1 Passfoto
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister nicht älter als 3 Monate (Bestellung Strafregisterauszug) Gesuchsteller mit Wohnsitz im Ausland: ausländisches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
  • Mindestalter 17 Jahre (Minderjährige, die sich um einen Ausweis bewerben, haben ihrem Gesuch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizulegen.)
  • Kopie amtlicher Ausweis (Identitätskarte / Pass)

Nützliche Dateien und Links


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