Nachtflug (NIT)

Der Nachtflug nach Sichtflugregeln (VFR) wird in der kommerziellen Helikopterfliegerei eher selten genutzt, da nur zweimotorige Helikopter für gewerbliche Flüge eingesetzt werden dürfen. Sicherlich ist es aber für jeden Piloten eine gute Erfahrung und Bereicherung.

 

Die Erweiterung für den Nachtflug setzt mindestens 100 Flugstunden Erfahrung auf Helikoptern nach der abgeschlossenen Privatpilotenprüfung voraus.

Ausbildungsinhalt:

  • mind. 5 Flugstunden mit wenigstens 30 Starts und Landungen bei Nacht
  • Überlandflug

Berechtigung:

  • nichtgewerbsmässige Sichtflüge bei Nacht
  • Passagiere mitzuführen, wenn in den letzten 3 Monaten wenigstens 3 Starts und 3 Anflüge mit Landungenungen bei Nacht ausgeführt wurden

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