Medical - zum Fliegerarzt
Die körperliche Tauglichkeit steht in der Fliegerei an oberster Stelle! Wer eine Lizenz erwerben will, muss sich deshalb zuerst einer fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen. Sie soll bestimmte Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen und an die allgemeine körperliche Verfassung sicherstellen.
Die medizinischen Attestate, auch Medicals genannt, werden in zwei verschiedene Arten unterteilt werden. Medical Class I und Medical Class II.
Medical Class I (Berufspiloten)
Berufspiloten benötigen für die Lizenz ein Medical Class I. Es empfiehlt sich vor Beginn der Ausbildung zum Berufspiloten die Untersuchungen für das Medical Class I durchzuführen. Die medizinischen Anforderungen sind einiges höher als jene für Privatpiloten und könnten ein Hindernis für die Weiterführung der Ausbildung darstellen.
Die Erstuntersuchung muss im Fliegerärztlichen Institut in Dübendorf (FAI) vorgenommen werden. Für die wiederkehrenden Routine-Untersuchen ist ein Vertrauensarzt des Bundesamtes für Zivilluftfahrt frei wählbar.
Medical Class II (Privatpiloten)
Die Untersuchung für das Medical Class II ist für die Ausbildung zum Privatpiloten spätestns vor dem 1. Soloflug notwendig.
Piloten müssen keine Spitzensportler sein. Trotzdem stellt die Fliegerei gewisse Ansprüche an die Gesundheit. Die medizinischen Abklärungen sind so ausgerichtet, dass der Pilot die körperlichen Anforderungen, denen er in der Fliegerei begegnen wird, auch bewältigen kann.
Die Erstuntersuchung, wie auch alle weitern Untersuchungen, können von einem Vertrauensarzt des BAZL durchgeführt werden.






