Durchführung
Der Entscheid zur Durchführung eines Fluges fällt der verantwortliche Pilot. Muss der Flug wegen schlechter Witterung durch CentralHeli abgesagt werden, entstehen dem Kunden keine Kosten. Es kann ein neues Datum vereinbart werden. Bei Nichterscheinen des Fluggastes am vereinbarten Tag, kann CentralHeli dem Kunden für den organisatorischen Aufwand ein Viertel des Flugpreises in Rechnung stellen.
Vorausbezahlte Flüge, die wegen schlechter Witterung nicht durchgeführt und auch nicht verschoben werden können, werden dem Kunden zurückerstattet.
Aussenlandung
CentralHeli verfügt über die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt ausgestellte gewerbliche Aussenlandebewilligung.
Voraussetzung für eine Aussenlandung in der Schweiz ist das Einverständnis des Landeigentümers, auf dessen Grund die Landung erfolgen soll. Befindet sich der Landplatz auf Gemeinde oder Stadtgebiet, ist die Bewilligung der zuständigen Behörde einzuholen. Es können keine Aussenlandungen in dicht besiedeltem Gebiet erfolgen.
Versicherung
Die Beförderung der Passagiere unterliegt den Haftungsbestimmungen des zur Zeit des Fluges gültigen Lufttransportreglements.

