Lernausweis (LA)
Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes entfällt ab April 2011 die Pflicht einer Beantragung eines Lernausweises für die Ausbildung zu Helikopterpiloten.
Für Soloflüge ist aber nach wie vor ein gültiges, medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie den Flugauftrag des Fluglehreres nötig.
Es empfiehlt sich den medizinischen Tauglichkeitstest vor Beginn der Ausbildung zum Helikopterpiloten zu absolvieren.






